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   AG Krefeld, 14.09.2011 - 7 C 243/11   

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https://dejure.org/2011,81275
AG Krefeld, 14.09.2011 - 7 C 243/11 (https://dejure.org/2011,81275)
AG Krefeld, Entscheidung vom 14.09.2011 - 7 C 243/11 (https://dejure.org/2011,81275)
AG Krefeld, Entscheidung vom 14. September 2011 - 7 C 243/11 (https://dejure.org/2011,81275)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • urteilsdatenbank.bav.de(kostenpflichtig) (Kurzinformation, ggf. mit Volltext)

    Abtretung/Geltendmachung des Versicherungsanspruchs an/durch den Vermieter verstößt nicht gegen... | Pauschaler Aufschlag für Unfallersatz; EE Eigenersparnis-Abzug; Zusatzfahrer; Schwacke-Automietpreisspiegel; Gutachten; Rechtsanwaltskosten; ...

  • captain-huk.de

    Gericht sagt noch einmal der beteiligten Versicherung, was Sache ist: Schwacke und nicht Fraunhofer!

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 02.02.2010 - VI ZR 7/09

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Schätzung der Mietwagenkosten

    Auszug aus AG Krefeld, 14.09.2011 - 7 C 243/11
    Gegen die Vergleichbarkeit dieser Preise spricht schon, dass es sich bei Internetangeboten um einen Sondermarkt handelt, der nicht ohne weiteres mit dem allgemeinen regionalen Mietwagenmarkt vergleichbar ist (vgl. BGH, Urteil vom 02.02.2010, VI ZR 7/09, zitiert nach juris).

    Die Kosten für Zustellung und Abholung des Wagens von 50, 00 Euro sind ersatzfähig, weil ein Geschädigter einen solchen Service des Mietwagenunternehmens in Anspruch nehmen darf (vgl. BGH, Urteil vom 02.02.2010, VI ZR 7/09, zitiert nach juris).

  • BGH, 11.03.2008 - VI ZR 164/07

    Eignung von Listen und Tabellen bei der Schadensschätzung

    Auszug aus AG Krefeld, 14.09.2011 - 7 C 243/11
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (z B. BGH NJW 2008, 1519) ist es grundsätzlich zulässig, den Normaltarif auf der Grundlage der für den Zeitraum gültigen Schwackeliste im Postleitzahlengebiet des Geschädigten zu ermitteln.
  • BGH, 24.06.2008 - VI ZR 234/07

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten zu einem Unfallersatztarif

    Auszug aus AG Krefeld, 14.09.2011 - 7 C 243/11
    Zu diesen typischen Mehrleistungen gehören etwa die Vorfinanzierung, das Ausfallrisiko, die Vorhaltung schlechter ausgelasteter Fahrzeuge und das Erfordernis der Errichtung eines Notdienstes (vgl. BGH Urteil v. 24.06.2008, VI ZR 234/07, zitiert nach Juris).
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